AGBs der Seminarpraxis Stefan Machka

Allgemein

Geltungsbereich:
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-, Supervisions- und Seminarveranstalters Seminarpraxis Stefan Machka, hier „Anbieter“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend benannt als „Teilnehmer“ (der Einfachheit halber in der maskulinen Form; die Vereinbarung gilt jedoch genauso für Frauen) für Seminare oder „Kunde“ für Coaching oder Supervision.

Regelungsgegenstand sind:

  1. Einmalige Abendveranstaltungen, so genannte „Offene Abende“,
  2. Kurse und Seminare
  3. Einzelcoachings und Einzelsupervisionen sowie Teamcoachings und Teamsupervisionen

1. „Offene Abende“

Das betrifft Hatha-Yoga-Treffen, Klangschalenmeditation, Tanzmeditation, Übungsabende, Klangyoga und Mantratanz. Hier gilt:

Durch die Anmeldung zu einem offenen Abend kommt es noch nicht zu einem Vertragsabschluss. Es wird jedoch darum gebeten, mit dem Anmeldeverfahren verantwortungsbewusst umzugehen, sodass dem Anbieter spätestens 30 Minuten vor Beginn des Abends bekannt ist, wer daran teilnehmen wird. Die Kosten für die entsprechende Veranstaltung sind über Flyer oder die Webseite des Anbieters ausgeschrieben und werden am jeweiligen Abend zu Beginn der Veranstaltung bar bezahlt. (Ausnahme Hatha-Yoga: Hier gibt es auch die Möglichkeit des Erwerbs einer Zehnerkarte.)

2. Kurse und Seminare

Dies betrifft alle Kurse und Seminare, die entweder einen halben, einen ganzen Tag oder mehrere Tage oder Abende an Dauer haben. Hier gilt:

1. Vertragsabschluss:
Eine Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Zugangs der Anmeldung.

2. Vertragsbeginn:
Der Vertrag kommt mit Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande, die per Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen kann.

3. Vertragslaufzeit:
Der Vertrag endet mit Abschluss der letzten Kurs- oder Seminareinheit.

4. Vertragsgegenstand:
Diese Vereinbarung berechtigt jeweils zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs oder Seminar.

5. Kosten:
Die Gebühr für die Veranstaltung ist vor Kurs-/Seminarbeginn fällig und auf das Konto der Seminarpraxis zu überweisen.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer hat das Recht, vor Durchführung der Veranstaltung von seiner Buchung zurückzutreten (Stornierung). Dieser Rücktritt kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Es gilt das Datum des Zugangs des Widerrufs. Erfolgt die Stornierung bis zum 3. Werktag vor Beginn des Kurses/Seminars fällt keine Gebühr an. Eine bereits gezahlt Gebühr wird zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, wird die Veranstaltungsgebühr trotzdem fällig. Kann ein Ersatzteilnehmer kann aus einer eventuell bestehenden Warteliste nachrücken, wird die Gebühr erlassen.

3. Für Einzelcoaching und Einzelsupervision sowie Teamcoaching und Teamsupervision gilt:

1. Vertragsabschluss und Vertragsbeginn:
Die Anfrage eines Teilnehmers für eine Coaching- oder Supervisionssitzung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Terminzusage durch den Anbieter ist der Vertragsschluss. Anmeldung und Annahme können telefonisch, per E-Mail und schriftlich erfolgen.

2. Vertragslaufzeit:
Der Vertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Sitzung. Jede weitere vereinbarte Sitzung ist ein neuer Vertrag.

3. Vertragsgegenstand und Dauer:
Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an der vereinbarten Sitzung. Eine Einzelsitzung dauert 45 Minuten, eine Doppelsitzung 90 Minuten.

4. Kosten:
Das Honorar für eine 45minütige Sitzung beträgt € 90,- plus MWSt., für eine 90minütige Sitzung € 180,- plus MWSt. Das Honorar wird dem Kunden nach der Sitzung in Rechnung gestellt. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer hat das Recht, vor Durchführung der Sitzung von seiner Buchung zurückzutreten (Stornierung). Dieser Rücktritt kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Es gilt das Datum des Zugangs des Widerrufs. Erfolgt die Stornierung bis zu 24 Stunden vor der geplanten Sitzung, fällt kein Honorar an. Bei späterer oder fehlender Stornierung (der Teilnehmer erscheint ohne Ankündigung nicht bei dem ausgemachten Termin) wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe fällig.

Für alle Veranstaltungen gilt zudem gleichermaßen:

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Für diesen Fall erfolgt keine Erstattung der Vergütung. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Hat der Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, fallen die Kosten der Teilnahme in vollem Umfang an. Eine Erstattung erfolgt nicht.

7. Absage der Veranstaltung:
Soweit für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl angeben ist und diese nicht erreicht wird, oder aus anderen wichtigen Gründen (Krankheit des Seminarleiters, Schäden am Veranstaltungsort etc.) ist der Anbieter berechtigt eine Veranstaltung abzusagen. Der Anbieter ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich von der Absage der Veranstaltung zu informieren. In diesem Fall fallen keine Teilnahmegebühren an. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet der Anbieter zurück. Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Verschwiegenheitspflicht:
Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle inneren Prozesse / Erfahrungen der Teilnehmer, sowie über deren persönliche Situation Stillschweigen zu bewahren. 9. Schäden: Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachten Schäden an der Einrichtung des Anbieters. Persönliche Gegenstände, insbesondere Wertsachen, werden von dem jeweiligen Teilnehmer auf eigene Verantwortung in die Seminarräume eingebracht. Für die Garderobe oder liegengelassene Gegenstände im gesamten Bereich der Seminarpraxis kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen. Brillenträger werden gebeten, ihre Brillen im Seminarraum in Hartschalenetuis aufzubewahren. 10. Haftung: Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Ob die Teilnahme an der Veranstaltung oder die Durchführung einzelner Übungen mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung des Teilnehmers vereinbar ist, muss jeder Teilnehmer in eigener Verantwortung (gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundigen Rates, z.B. Ärzte) selbst entscheiden.

Gerichtsstand ist Bad Homburg vor der Höhe.
Stand März 2019